Der Verdacht richtete sich primär auf A.___. Am 11. Oktober 2012 (Niederschrift der mündlichen Anordnungen vom 10. Oktober 2012, 21.15 Uhr) eröffnete der damals zuständige Staatsanwalt gegen D.___ und A.___ eine Untersuchung wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz. Gleichzeitig ordnete er verschiedene Beweiserhebungen an. Am 13. Mai 2013 wurde das Verfahren gegen D.___ sistiert, dies mit der Begründung, der Ausgang des Strafverfahrens hänge von jenem gegen A.___ ab. Ebenfalls am 13. Mai 2013 ordnete die nunmehr zuständige Staatsanwältin weitere Beweiserhebungen an.