Im Journal ist im Übrigen am 19. Januar 2016 auch ein Anruf von Rechtsanwältin Hogrefe vermerkt, welche sich nach dem Verfahrensstand erkundigt und um einen Rückruf gebeten habe. Darüber hinaus ergeben sich aus dem Journal vor allem Aktivitäten im Zusammenhang mit Verfahrensübernahmen. Substanzielle Bemühungen, Ermittlungshandlungen einzuleiten sind nicht ersichtlich. Das kann nicht mit dem renitenten Verhalten des Angezeigten erklärt werden und auch nicht damit, dass alle vorgeworfenen Delikte zusammenzunehmen und die erforderlichen Zwangsmassnahmen und Einvernahmen entsprechend vorzubereiten seien.