Im Verlaufe der polizeilichen Ermittlungen seien im Rahmen von Gerichtsstandsverfahren mehrere Anzeigen eingereicht worden. Der Beschuldigte habe polizeiliche Vorladungen nicht befolgt, weshalb die Aufträge jeweils ohne Befragung zurückgesandt worden seien. Zwischenzeitlich habe die Staatsanwaltschaft Solothurn weitere Verfahren aus den Kantonen Bern, Zürich und Basel-Stadt übernommen. Insgesamt gebe es rund 30 Geschädigte. Die Tatzeit betreffe grossmehrheitlich die Jahre 2014/2015. Das Vorgehen des Beschuldigten sei in der Regel immer ähnlich gewesen, je nachdem, ob es um grössere Immobilienfirmen oder aber um Privatpersonen gegangen sei.