Anders könne der Versand einer Mahnung (durch den Angezeigten) an die Beschwerdeführerin nicht erklärt werden. 2.2 Die Staatsanwältin führt in ihrer Stellungnahme aus, die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn führe gegen C.___ und B.___ seit 2013 ein Verfahren wegen mehrfachen Betrugs, mehrfacher Veruntreuung, mehrfacher Urkundenfälschung und weiterer Delikte. Auslöser sei der Verdacht gewesen, B.___ habe im Rahmen eines Zivilverfahrens eine gefälschte Urkunde eingereicht. Im Verlaufe der polizeilichen Ermittlungen seien im Rahmen von Gerichtsstandsverfahren mehrere Anzeigen eingereicht worden.