Mit Eingabe vom 27. Februar 2017 erkundigte sich Rechtsanwältin Hogrefe erneut nach dem Stand des Verfahrens. Die Anfrage blieb unbeantwortet. 2. Mit Eingabe vom 19. April 2017 erhoben die Vertreter Rechtsverzögerungsbeschwerde mit folgenden Rechtsbegehren: 1. Es sei festzustellen, dass die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn die ihr nach Gesetz obliegenden Amtshandlungen im Verfahren der Strafanzeige/Privatklage vom 30.04.2014, Geschäftsnummer STA.2013.4743, widerrechtlich verzögert hat. 2. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn sei anzuweisen, die nötigen Untersuchungshandlungen unverzüglich vorzunehmen und die Sache beförderlich zu behandeln.