Mit Eingabe vom 4. Februar 2015 erkundigten sich Rechtsanwalt Michael Bader und Rechtsanwältin Juliane Hogrefe (nachstehend die Vertreter) für die Anzeigeerstatterin nach dem Stand des Verfahrens. Mit Brief vom 6. Februar 2015 wurde den Vertretern mitgeteilt, dass noch weitere, teilweise früher, teilweise aber auch später begangene Delikte im Raum stünden und dass die ersten Ermittlungshandlungen im Kanton Solothurn aufgenommen worden seien. Die Akten befänden sich noch bei der Kantonspolizei Solothurn. Sobald Näheres bekannt sei, werde sich die Staatsanwaltschaft wieder melden. Mit Eingabe vom 27. Februar 2017 erkundigte sich Rechtsanwältin Hogrefe erneut nach dem Stand des Verfahrens.