{"Signatur": "SO_OG_002", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2017-05-23", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_002_BKBES-2017-64_2017-05-23.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=134443&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=42&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "9c4c94d17554de11adb6bbc4134b6567"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BKBES.2017.64"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Beschwerdekammer 23.05.2017 BKBES.2017.64"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Beschwerdekammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Beschwerdekammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Beschwerdekammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Rechtsverzögerung"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "19.03.2026 23:42:20", "Checksum": "3bbbeb7f1b9fde500eec094c745d45e0", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Beschwerdekammer 23.05.2017 BKBES.2017.64\nRegeste:\nRechtsverzögerung\n\nObergericht\nBeschwerdekammer\nUrteil vom 23. Mai 2017\nEs wirken mit:\nOberrichter Frey\nOberrichter Müller\nGerichtsschreiber von Arx\nIn Sachen\nGenossenschaft A.___, vertreten durch Rechtsanwälte Bader Michael und Hogrefe Juliane,\nBeschwerdeführerin\nStaatsanwaltschaft, Franziskanerhof, Barfüssergasse 28, Postfach 157, 4502 Solothurn,\nBeschwerdegegnerin\nbetreffend Rechtsverzögerung\nzieht die Beschwerdekammer des Obergerichts in Erwägung:\nI.\n1. Mit Eingabe vom 30. April 2014 liess die Genossenschaft A.___ bei der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland Strafanzeige erstatten gegen B.___ wegen versuchten und vollendeten gewerbsmässigen Betrugs und Urkundenfälschung. Dieses Verfahren wurde – neben anderen – am 8. August 2014 von der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn übernommen. Mit Eingabe vom 4. Februar 2015 erkundigten sich Rechtsanwalt Michael Bader und Rechtsanwältin Juliane Hogrefe (nachstehend die Vertreter) für die Anzeigeerstatterin nach dem Stand des Verfahrens. Mit Brief vom 6. Februar 2015 wurde den Vertretern mitgeteilt, dass noch weitere, teilweise früher, teilweise aber auch später begangene Delikte im Raum stünden und dass die ersten Ermittlungshandlungen im Kanton Solothurn aufgenommen worden seien. Die Akten befänden sich noch bei der Kantonspolizei Solothurn. Sobald Näheres bekannt sei, werde sich die Staatsanwaltschaft wieder melden. Mit Eingabe vom 27. Februar 2017 erkundigte sich Rechtsanwältin Hogrefe erneut nach dem Stand des Verfahrens. Die Anfrage blieb unbeantwortet.\n2. Mit Eingabe vom 19. April 2017 erhoben die Vertreter Rechtsverzögerungsbeschwerde mit folgenden Rechtsbegehren:\n1. Es sei festzustellen, dass die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn die ihr nach Gesetz obliegenden Amtshandlungen im Verfahren der Strafanzeige/Privatklage vom 30.04.2014, Geschäftsnummer STA.2013.4743, widerrechtlich verzögert hat.\n2. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn sei anzuweisen, die nötigen Untersuchungshandlungen unverzüglich vorzunehmen und die Sache beförderlich zu behandeln.\nunter Kosten- und Entschädigungsfolge\nMit ihrer Stellungnahme vom 9. Mai 2017 beantragt die zuständige Staatsanwältin, die Beschwerde sei abzuweisen. Die Stellungnahme wurde den Vertretern mit Verfügung vom 10. Mai 2017 zugestellt.\n"}