Für das Beschwerdeverfahren BKBES.2016.15 betrug die Entschädigung für den amtlichen Verteidiger des Beschwerdeführers, Rechtsanwalt Konrad Jeker, CHF 7'516.25 (inkl. Auslagen und MwSt.). Vorbehalten bleibt der Rückforderungsanspruch des Staates während 10 Jahren im Umfang von einem Fünftel, d.h. CHF 1'503.25, sobald es die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschwerdeführers erlauben. Ein Nachforderungsanspruch wurde nicht geltend gemacht. 5.2.4 Die Kosten des Beschwerdeverfahrens BKBES.2016.15 mit einer Urteilsgebühr von CHF 3‘000.00, betrugen total 5‘820.00. Diese hat der Beschwerdeführer zu einem Fünftel, d.h. CHF 1‘164.00, zu bezahlen.