Am 30. Juli 2015 teilte die Vollzugsbehörde dem Amtsgericht mit, A.___ verweigere sämtliche Therapien, weshalb ein weiterer Aufenthalt in den Anstalten Thorberg nicht mehr als zielführend erachtet werde. In der Folge entsprach der Amtsgerichtspräsident am 31. Juli 2015 dem Gesuch um Versetzung ins Untersuchungsgefängnis Solothurn per 7. August 2015. Die nach Eingang des Gutachtens vom 1. Oktober 2015 anberaumte Hauptverhandlung musste verschoben werden. Das Haftgericht verlängerte die Sicherheitshaft bis zum 30. Januar 2016. Mit Urteil vom 14. Januar 2016 verlängerte das Amtsgericht Olten-Gösgen die für A.___