Die Beschwerdeführer haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens von total CHF 800.00 zu bezahlen. 3. C.___, vertreten durch Rechtsanwältin Susanne Schaffner, Olten, ist für das Beschwerdeverfahren eine Parteientschädigung von CHF 720.45 (inkl. Auslagen und MwSt.) zu bezahlen, zahlbar durch den Staat Solothurn. Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Erhalt des begründeten Urteils Die Frist beginnt am Tag nach dem Empfang des begründeten Urteils zu laufen und wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Post gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar.