Stefan Christen in: forumpoenale 3/2016 S. 150 mit Hinweisen). Mit Honorarnote vom 20. März 2017 macht Rechtsanwältin Susanne Schaffner 2,58 Stunden zu einem Stundenansatz von CHF 250.00 geltend. Dies erscheint angemessen. Inklusive Auslagen von CHF 22.10 und der Mehrwertsteuer von 8 % führt dies zu einer Entschädigung von CHF 720.45, zahlbar durch den Staat Solothurn. Demnach wird erkannt: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Beschwerdeführer haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens von total CHF 800.00 zu bezahlen.