Er hat auf diese gezielt und sein Vorsatz hat sich klar darauf bezogen, diese zu treffen. Er wollte niemanden gefährden und dies schon gar nicht in skrupelloser Weise. 8. Zusammenfassend ist es folglich nicht zu beanstanden, dass die Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten wegen Gefährdung des Lebens eingestellt hat. Eine Anklageerhebung würde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu einem Freispruch führen, weshalb sich die Weiterführung einer Strafuntersuchung diesbezüglich nicht rechtfertigt.