Es ist vorweg festzuhalten, dass das Verhalten des Beschuldigten völlig unverständlich ist und verantwortungslos war. Es ist kein Grund ersichtlich, in der Nachbarschaft auf Amseln zu schiessen und schon gar nicht, wenn sich hinter dem Feld eine Liegenschaft befindet. Dennoch ist nicht zu beanstanden, dass die Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung gegen ihn wegen Gefährdung des Lebens im Sinne von Art. 129 StGB eingestellt hat. Die Schussabgabe fand – gegenteilige Angaben gibt es nicht und sind auch nicht erhältlich zu machen –, abends ca. zwischen 21.00 und 21.15 Uhr statt.