Die Stelle, wo der Schuss eingetroffen sei, sei auf einer lebensbedrohlichen Höhe. Am 8. Juni 2015 gab B.___ zu Protokoll, sie und ihr Mann seien am Abend, bevor sie das Einschussloch im Fenster festgestellt habe, nicht zu Hause gewesen. Ihre Mutter habe die Kinder (geb. 2014, 2011 und 2009) gehütet. Sie habe den Kindern zu Abend gekocht und sie hätten ca. um 19.30 oder 20.00 Uhr gegessen. Vorher hätten die Kinder draussen im Garten gespielt. Dort, wo das Einschussloch gewesen sei, hätten sie ihre Hochbeete. Die Kinder seien oft dort. Ob sie am besagten Abend dort gewesen seien, wisse ihre Mutter nicht.