Dass die fallführende Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Abteilung [...] mit dem Beschuldigten per «du» ist, wie offenbar mit allen Mitarbeitenden der Polizei, belegt eine Befangenheit in der Tat nicht. Ferner gibt es keinerlei Anhaltspunkte, dass die Angelegenheit nicht ordnungsgemäss geklärt worden wäre. Es wurde neben den Einvernahmen mit den Betroffenen ein Augenschein durchgeführt und es wurde auch dem Beweisantrag der Beschwerdeführer auf Einvernahme von D.___ als Zeuge entsprochen.