Sämtliche Einschusslöcher seien aus dem Küchenfenster des Beschuldigten abgegeben worden. Der Beschuldigte habe sich in seinem Garten einen «Schiessstand» für Schiessübungen mit Kleinkaliber und Luftgewehr eingerichtet. Die Zielscheibe habe sich jeweils direkt neben der Treppe zur Strasse hin sowie in Richtung der Nachbarliegenschaft befunden. Neben seiner Schiessübung im Garten habe der Beschuldigte ebenfalls bereits in Richtung von Nachbarliegenschaften geschossen. Der Nachbar D.___ habe zu Protokoll gegeben, dass der Beschuldigte einmal eine Amsel von seinem Dach geschossen habe und er habe ihn mehrmals bei dessen Schussabgaben gehört.