Den Parteien wurde Gelegenheit gegeben, Beweisanträge sowie allfällige Entschädigungsbegehren (C.___) zu stellen. C.___ ersuchte am 19. Oktober 2016, es sei auch der Vorhalt der Sachbeschädigung zu überprüfen, da das Verfahren auch diesbezüglich angesichts des offensichtlich fehlenden Vorsatzes einzustellen sei. Im Weiteren seien ihm eine Genugtuung und eine Parteientschädigung zuzusprechen. B.___ liess am 19. Dezember 2016 ihren Verzicht auf das Stellen von Beweisanträgen mitteilen. 1.2 Mit Verfügung vom 16. Januar 2017 (Teil-Erledigung) stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen C.___ wegen Gefährdung des Lebens ein.