Nach Durchführung eines Augenscheins, der Vornahme diverser Einvernahmen und der Einholung entsprechender Berichte teilte die Staatsanwaltschaft den Parteien am 13. Oktober 2016 mit, sie erachte die Untersuchung gegen C.___ als vollständig und beabsichtige, das Verfahren bezüglich des Vorhalts der Gefährdung des Lebens einzustellen. Das Verfahren wegen Sachbeschädigung und Widerhandlung gegen das Waffen- und Jagdgesetz werde fortgesetzt. Den Parteien wurde Gelegenheit gegeben, Beweisanträge sowie allfällige Entschädigungsbegehren (C.___) zu stellen.