Beschädigt wurden das Fensterglas, eine Neonröhre in der Garage und die Schaumstoffverkleidung zweier Wasserleitungen. Die Staatsanwaltschaft eröffnete am 30. Mai 2015 eine Strafuntersuchung gegen C.___ wegen Sachbeschädigung, Widerhandlung gegen das Waffengesetz, evtl. wegen Gefährdung des Lebens. Nach Durchführung eines Augenscheins, der Vornahme diverser Einvernahmen und der Einholung entsprechender Berichte teilte die Staatsanwaltschaft den Parteien am 13. Oktober 2016 mit, sie erachte die Untersuchung gegen C.___ als vollständig und beabsichtige, das Verfahren bezüglich des Vorhalts der Gefährdung des Lebens einzustellen.