Hierfür spreche, dass der Beschuldigte bereits im März 2015 Rechnungen zurückbehalten habe und er im Hinblick auf die Eröffnung seiner eigenen Praxis und seine wiederkehrenden Liquidationsengpässe einen gewissen Kapitalbedarf gehabt habe. Immerhin habe er so anstelle der monatlich ca. 20‘000.00 monatlich ca. 50‘000.00 bis 60‘000.00 eingenommen. 3.1 Wer sich eine ihm anvertraute fremde bewegliche Sache aneignet, um sich oder einen andern damit unrechtmässig zu bereichern oder wer ihm anvertraute Vermögenswerte unrechtmässig in seinem oder eines anderen Nutzen verwendet, macht sich der Veruntreuung strafbar (Art.