Dagegen liessen A.___ und B.___ (von nun an: Beschwerdeführer) am 27. Januar 2017 frist- und formgerecht Beschwerde an das Obergericht des Kantons Solothurn erheben und folgende Rechtsbegehren stellen: 1. Ziffer 1 der Einstellungsverfügung der Beschwerdegegnerin vom 13. Januar 2017 im Verfahren mit der Geschäftsnummer […] sei aufzuheben und die Angelegenheit sei in diesem Punkt zur Neubeurteilung und weiteren Beweisabnahme, insbesondere der Beweise gemäss Eingabe der Beschwerdeführer vom 26. Februar 2016, an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen; 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin. 4.2 Gleichzeitig liessen sie die Zivilklage zurückziehen.