wegen Veruntreuung und Diebstahl. Am 2. Februar 2016 teilte sie den Parteien mit, sie erachte die Untersuchung gegen C.___ als vollständig und beabsichtige, das Verfahren wegen Veruntreuung und Diebstahl einzustellen. Den Parteien wurde Gelegenheit gegeben, Beweisanträge sowie allfällige Entschädigungsbegehren (Beschuldigter) zu stellen. 3.2 Mit Eingabe vom 26. Februar 2016 stellten und begründeten A.___ und B.___ Beweisanträge. 3.3 Mit Verfügung vom 13. Januar 2017 stelle die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Beschuldigten ein und verwies die Zivilklage auf den Zivilweg. 4.1 Dagegen liessen A.___ und B._