Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, er habe der Zahnarztpraxis Gelder veruntreut und gestohlen. Konkret soll er seiner Kundschaft Einzahlungsscheine von seinem eigenen Konto gegeben haben. In der Folge sollen die Patienten ihr Geld direkt an den Beschuldigten und nicht mehr auf das Konto der Zahnarztpraxis überwiesen haben. Zudem soll der Beschuldigte CHF 7‘000.00 aus der Kasse der Praxis genommen und auf sein eigenes Konto einbezahlt haben. 3.1 Nachdem die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn das Verfahren von der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau, [...], übernommen hatte, eröffnete sie am 22. Dezember 2015 eine Strafuntersuchung gegen C.___ wegen Veruntreuung und Diebstahl.