Darin wurde unter anderem festgehalten, dass C.___ ab dem 1. November 2011 eine selbständige Tätigkeit als Zahnarzt in den Praxisräumen [...] in [...] aufnehme (§ 1), dass er in seinem Namen Rechnung auf das bestehende Praxiskonto stelle (§ 3) und dass er das volle Debitorenrisiko trage und die Abwicklung der Inkassoverfahren übernehme (§ 5). Ferner wurde eine von C.___ an die Praxisinhaber zu entrichtende Nutzungsentschädigung von 70 % seines zahnärztlichen Honorars vereinbart, wobei sich die Entschädigung zum Gebrauch der Infrastruktur und des Personals der Zahnarztpraxis ab dem 1. November 2012 jährlich und stillschweigend um einen Prozentpunkt reduziere (§ 7). 1.2