Rechtsanwalt Ronny Scruzzi, […], macht einen Aufwand von 6,41 Stunden zu einem Stundenansatz von CHF 180.00 geltend. Dieser Aufwand erscheint angemessen. Inklusive Auslagen von CHF 38.10 und der Mehrwertsteuer von 8 resp. 7,7 % führt dies zu einer Entschädigung von CHF 1'285.10, zahlbar durch die Beschwerdeführerin. Demnach wird erkannt: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens von total CHF 800.00 zu bezahlen. Zufolge unentgeltlicher Rechtspflege wird sie von der Bezahlung vorläufig befreit; vorbehalten bleibt der Rückforderungsanspruch des Staates während 10 Jahren, sobald es die wirtschaftlichen Verhältnisse von A.___ erlauben.