Bezüglich des Schlafs hat sie in der ersten Einvernahme nicht ausgesagt, sie habe geschlafen, als er den Geschlechtsverkehr vollzogen habe, bezüglich Gewaltanwendung hat sie wie erwähnt in der ersten Einvernahme ausgesagt, der Beschuldigte habe ihr ja nichts gemacht, also sie habe keine blauen Flecken oder so, und stark betrunken konnte sie nicht gewesen sein, nachdem sie ausgesagt hat, im Club nur 1 bis 1 ½ Gläser eines Drinks gehabt zu haben. Aus diesen Gründen ist nicht zu beanstanden, dass die Staatsanwaltschaft die Straf-untersuchung gegen den Beschuldigten wegen Vergewaltigung eingestellt hat. Die Beschwerde erweist sich folglich als unbegründet und ist entsprechend abzuweisen.