Selbstverständlich kann es so gewesen sein, dass die Beschwerdeführerin aus Scham, Schock, Überforderung, Angst oder Hilflosigkeit nicht so reagiert hat, wie man dies allenfalls hätte erwarten können. Erstaunlich ist aber doch, dass sie sich mit ihrer Kollegin nicht am Bahnhof […] absetzen liess und dort auf den ersten Zug wartete, sondern stattdessen mit zwei fremden Männern in eine Wohnung ging, obwohl einer von ihnen (der Beschuldigte) gemäss eigenen Angaben gegenüber ihr aufdringlich gewesen war und bereits im Auto Annäherungsversuche gegen ihren Willen unternommen hatte (Arm um sie gelegt, zu Küssen versucht).