Es habe sie einfach geekelt, weil er nicht so gut aussehe und v.a. wegen der Krankheiten, die sie nun von ihm haben könnte. Insbesondere aber sprechen die Begleitumstände der «Tat» eher für die Version des Beschuldigten, jedenfalls in einem Ausmass, dass eine Verurteilung deswegen deutlich weniger wahrscheinlich erscheint als ein Freispruch. Selbstverständlich kann es so gewesen sein, dass die Beschwerdeführerin aus Scham, Schock, Überforderung, Angst oder Hilflosigkeit nicht so reagiert hat, wie man dies allenfalls hätte erwarten können.