dass der Beschuldigte nur zwei Minuten «gekonnt» habe. Ein solches Verhalten sei von einem angeblichen Opfer mit Sicherheit nicht zu erwarten. D.___ sei kein direkter Zeuge gewesen. Der Tatbestand der Schändung sei offensichtlich nicht erfüllt. Es bestehe keinerlei Aussicht auf eine Verurteilung. 9. Der Vergewaltigung macht sich strafbar und wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft, wer eine Person weiblichen Geschlechts zur Duldung des Beischlafs nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht (Art. 190 Abs. 1 StGB). Vergewaltigung ist Nötigung einer Frau zum Beischlaf;