Am rechten Knie habe es innen drei unscharf begrenzte, bis zu 1 cm durchmessende rot bis bräunliche Hautverfärbungen gehabt und am linken Unterschenkel eine ovale, ca. 1 x 1,5 cm grosse, oberflächliche Hautabschürfung. Bei der gynäkologischen Untersuchung hatten sich keine Verletzungen gezeigt und bei der mikroskopischen Untersuchung waren keine Spermien sichtbar gewesen. Die Gutachter hielten fest, die Verletzungen könnten im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung entstanden sein und könnten mit dem geltend gemachten Zeitpunkt vereinbart werden.