Man dürfe nicht auf die betrunkenen Frauen abstellen. 4.5 Gemäss rechtsmedizinischem Gutachten zur körperlichen und gynäkologischen Untersuchung der Universität Bern vom 2. September 2015 habe bei der Beschwerdeführerin am rechten Unterarm eine blass-rote, wegdrückbare Hautrötung und weiter unten eine ca. 0,8 cm lange, kratzerartige Hautrötung festgestellt werden können, ebenso am linken Ellbogen eine ca. 1,2 cm lange weissliche Narbe und eine unregelmässig geformte ca. 1 x 0,6 cm grosse, weissliche, narbige Hautveränderung. Am rechten Knie habe es innen drei unscharf begrenzte, bis zu 1