Sie habe mit A.___ in einem Zimmer geschlafen, die Männer in einem anderen. Kurze Zeit später sei der Philippiner ins Zimmer gekommen. Sie habe geschlafen. Anscheinend habe er mit A.___ etwas gehabt. Sie habe ihr nachträglich davon erzählt. In der Einvernahme vom 10. September 2015 bestätigte C.___ diese Aussagen im Wesentlichen. Bezüglich der Sitzordnung im Auto sagte sie, sie sei sich nicht ganz sicher, habe es aber so in Erinnerung (A.___ in der Mitte hinten). Dass sie am Bahnhof […] noch eine Stunde hätten warten müssen, habe ihr A.___ gesagt. Dass der Beschuldigte zu A.___ ins Bett gelegen sei, habe sie nicht mitbekommen.