Sie hätte die Kollegin ja wecken oder schreien können, das verstehe er nicht. Er habe auch nicht ihre Arme festgehalten und sie habe ihm auch keine Ohrfeige verpasst. 4.3 C.___ sagte am 23. August 2015 gegenüber der Polizei aus, sie habe zu viel getrunken damals. Die drei Typen hätten sie gefragt, wie es ihr gehe und ihnen angeboten, sie ein Stück mitzunehmen. Beim Bahnhof […] hätten sie festgestellt, dass sie noch eine Stunde auf den nächsten Zug hätten warten müssen. Deshalb habe ihnen der Italiener angeboten, zu ihm nach Hause zu kommen. Zu viert seien sie in die Wohnung gegangen. Sie habe mit A.___ in einem Zimmer geschlafen, die Männer in einem anderen.