Seiner Meinung nach habe sie es genossen. Sie habe nie gesagt, er solle aufhören oder so. Die Türe habe er dann zugemacht, weil diejenige von D.___ auch ein wenig offen gewesen sei. Er habe ja nicht sehen müssen, was sie machten. Das sei ja ein wenig unanständig. Es stimme nicht, dass die Beschwerdeführerin nachher eingeschlafen sei. Beim Geschlechtsverkehr habe sie ein wenig gestöhnt, nicht zu laut. Es stimme nicht, dass sie sich mit Abdrehen, Worten oder dem Zusammenpressen der Beine gegen den Sex gewehrt habe. Sie habe sich nur leicht wegen der Kollegin, die nebenan geschlafen habe, geschämt. Sie hätte die Kollegin ja wecken oder schreien können, das verstehe er nicht.