Sie habe es genossen. Sie habe mitgemacht, aber sei einfach ein wenig schüchtern gewesen. Mitgemacht heisse, dass sie die Beine breitgemacht habe und sie habe gestöhnt. Sie habe sich ein wenig wegen ihrer Kollegin geschämt. Kondom hätten sie keines benutzt. Er habe eigentlich gewollt, habe aber keines dabei gehabt und ihr sei es auch egal gewesen. Das habe sie so gesagt. Sie hätte schreien können, es sei keine Vergewaltigung gewesen. 4.2.2 Anlässlich der Einvernahme vom 8. Dezember 2015 bestätigte der Beschuldigte diese Aussagen. Die Beschwerdeführerin habe ihm gefallen. Er habe gewollt, dass sie seine Freundin werde. Er habe im selben Bett geschlafen, weil sie nichts dagegen gehabt habe.