Er habe mit der Beschwerdeführerin Geschlechtsverkehr gehabt. Sie hätten sich geküsst und so, er habe sie auch geleckt und anschliessend hätten sie geschlafen. Die Kollegin habe dabei geschlafen. Sie sei im Tiefschlaf gewesen. Danach habe er auch noch Sex mit ihr gehabt. Am Morgen seien sie aufgestanden. Er hätte nochmals Sex mit der Beschwerdeführerin gewollt, sie aber nicht. Das habe er akzeptiert. Sie hätten von Anfang an zu dritt auf einer Matratze im Gästezimmer übernachtet. Die Türe sei ein wenig offen gewesen. Später habe er sie zugemacht, damit kein Licht hineinkomme. Dies, als er mit der Beschwerdeführerin rumgemacht habe, damit D.___ nicht gestört werde.