Ihre Kollegin sei besoffen gewesen. Während der Fahrt habe die Beschwerdeführerin ihren Kopf auf seiner Schulter gehabt und er habe sie an der Schulter gestreichelt. Kurz vor […] habe er sie gefragt, ob sie bei ihnen – sein Kollege habe eine 4 ½ Zimmer-Wohnung – schlafen und nachher nach […] fahren wollten. Er habe mit der Beschwerdeführerin gesprochen. Sie sei einverstanden gewesen. Er habe sich wohl gefühlt und sie auch. Sie habe nicht nach Hause gehen wollen, sonst hätten sie sie an den Bahnhof gefahren. Er habe mit der Beschwerdeführerin und ihrer Kollegin im gleichen Bett übernachtet. Er habe mit der Beschwerdeführerin Geschlechtsverkehr gehabt.