Nachher sei er in sie eingedrungen. Also, sie habe es erst nachher gemerkt. Als er auf ihr gelegen sei, sei er schon in ihr gewesen. Er habe ihre Unterarme mit seinen Händen festgehalten. Als er ihre Arme lockergelassen habe, habe sie ihn weggeschoben und sich auf die Seite gedreht. Danach habe er wieder versucht, sie umzudrehen, worauf sie ihm «eis kläpft» habe. Ein Kondom sei nicht benutzt worden. 4.2.1 Der Beschuldigte gab am 25. August 2015 zu Protokoll, sie hätten die Beschwerdeführerin und ihre Kollegin damals vor dem Club gefragt, ob sie sie nach […] fahren sollten, da sie von […] gewesen seien. Ihre Kollegin sei besoffen gewesen.