Die Staatsanwaltschaft beantragte am 12. Januar 2018 die Abweisung der Beschwerde. 4. Mit Verfügung vom 19. Januar 2018 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung von Rechtsanwältin Andrea Stäuble Dietrich als unentgeltlicher Rechtsbeiständin gewährt. 5. Der Beschuldigte liess am 7. Februar 2018 die Abweisung der Beschwerde beantragen. 6. Für die Standpunkte der Parteien wird grundsätzlich auf die Akten verwiesen. Soweit erforderlich, wird nachfolgend darauf eingegangen.