I. 1. Am 23. August 2015, um 13:00 Uhr, meldeten A.___ und C.___ bei der Bahnhofwache in [...] (Kapo [...]), sie seien am Morgen um ca. 6:00 Uhr in einer Wohnung in [...] vergewaltigt worden. Die Staatsanwaltschaft eröffnete am 24. August 2015 eine Strafuntersuchung gegen B.___ wegen mehrfacher Vergewaltigung. Am 17. November 2017 anerkannte sie den Gerichtsstand Kanton Solothurn bezüglich des Beschuldigten wegen mehrfachen Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung, mehrfachen Hausfriedensbruchs, mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte etc. Mit Verfügung vom 23. November 2017 stellte sie die Strafuntersuchung gegen B.___ wegen mehrfacher Vergewaltigung ein (gemäss Ziff.