{"Signatur": "SO_OG_002", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2018-03-29", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_002_BKBES-2017-206_2018-03-29.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=137011&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=28&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "9174e9b30e05daf34814fef046d1a88b"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BKBES.2017.206"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Beschwerdekammer 29.03.2018 BKBES.2017.206"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Beschwerdekammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Beschwerdekammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Beschwerdekammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Teil-Einstellungsverfügung des Staatsanwaltes"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "19.03.2026 23:32:59", "Checksum": "f734c020cff8849628316ea9db05aec2", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Beschwerdekammer 29.03.2018 BKBES.2017.206\nRegeste:\nTeil-Einstellungsverfügung des Staatsanwaltes\n\n\nC.___ und sie hätten sich nur die Jacken ausgezogen und hätten sich angekleidet auf das Bett gelegt. C.___ sei sofort eingeschlafen und nach etwa 10 Minuten sei der Filipino ins Zimmer gekommen. Die Türe habe er offenstehen lassen, er habe sich bis auf die Boxershorts ausgezogen und sich neben sie gelegt. Sie habe ihm den Rücken zugedreht und er habe den Arm um sie gelegt und angefangen, sie in den «Arsch» zu kneifen. Sie habe seine Hand kommentarlos weggeschoben. Das habe sich mehrfach wiederholt. Sie sei dann einmal eingeschlafen. Plötzlich sei sie erwacht, weil sie gemerkt habe, dass sie auf dem Rücken gelegen, er ebenfalls unter die Decke gerutscht sei und sie im Intimbereich geleckt habe. Sie habe seinen Kopf mit dem Fuss weggestossen. Er habe dann von ihr abgelassen und sie sei wieder eingeschlafen. Plötzlich habe sie bemerkt, wie er ihr die Unterhose ausgezogen habe, aufgestanden sei und die Türe verschlossen habe. Sie glaube, er sei da schon ganz nackt gewesen. Er sei zurück ins Bett gekommen, habe sich auf sie gelegt und sei mit seinem Penis in sie eingedrungen. Es habe nur kurz gedauert. Sie sei dann um 9:20 Uhr aufgestanden und habe sich auf den Boden gesetzt. Er sei zu ihr gekommen und habe sie gefragt, was los sei. Sie habe ihm gesagt, er solle sie in Ruhe lassen, worauf er meinte, das könne er schon, obwohl er sich in sie verliebt habe. Sie habe dann ihr Handy genommen und sei ins Wohnzimmer Fernseh schauen gegangen. Dies habe sie getan, um ihm aus dem Weg zu gehen und zu warten, bis C.___ aufwache.\nSie habe während der drei Stunden, die sie im Bett gewesen sei, eigentlich gar nicht geschlafen. Nach dem Vorfall habe sie sich nur noch schlafend gestellt und wenn er versucht habe, sie anzufassen, habe sie seine Hand weggeschlagen. Sie habe ihm sicher mehr als neun Mal gesagt, «I wott nid». Er habe immer weiter versucht sie anzufassen. Sie sei nicht gegangen, weil C.___ noch nebenan gewesen sei. Sie habe sie wegen des Alkohols nicht aufwecken können. Sie habe sich nicht lauter bemerkbar gemacht, weil es ihr irgendwie auch unangenehm gewesen sei. Sie kenne C.___ noch nicht so lange und habe nicht gewollt, dass sie dann schlecht von ihr denke, was sie da mit einem Typen mache. Als sie ins Wohnzimmer gegangen sei, habe sie nicht Angst um C.___ gehabt, weil sie gemeint habe, er wolle nur etwas von ihr. Als er aus dem Zimmer gekommen sei, sei sie wieder zu C.___ gegangen. Sie habe ihr gesagt, was passiert sei, aber sie habe nur gelacht. C.___ habe ihr dann erzählt, sie glaube, er habe etwas mit ihr gemacht. Sie habe ihr geantwortet, das könne gut sein, da er es auch mit ihr gemacht habe. Sie hätten dann darüber gelacht, dass er nur zwei Minuten «gekonnt» habe. Sie seien dann noch etwa eine Stunde alle zusammen in der Wohnung gewesen. Schliesslich hätten sie alle zusammen die Wohnung verlassen und C.___ und sie hätten bei einem Coop City den Bus genommen und seien dann mit dem Zug nach […].\nSie hätten keinen der beiden Männer auf den Vorfall angesprochen. Sie habe es sich noch überlegt, ob sie etwas sagen wolle, habe dann aber gedacht, er habe ihr ja nichts gemacht, also sie habe keine blauen Flecken oder so. Es habe sie einfach geekelt, weil er nicht so gut aussehe und v.a. wegen der Krankheiten, die sie nun von ihm haben könnte, habe sie gedacht, sie müsse ihn anzeigen. Ansonsten sei es nicht so, dass sie wegen dieses Vorfalls jetzt depressiv werde oder so.\n4.1.2 In der Einvernahme vom 10. September 2015 bestätigte die Beschwerdeführerin diese Aussagen. Ergänzend führte sie auf Fragen aus, der Beschuldigte sei ihr gegenüber im Club aufdringlich gewesen, sie selber desinteressiert. Sie hätten nach dem Club zum Bahnhof […] mitfahren wollen. Im Auto habe der Beschuldigte sie die ganze Zeit gehalten, er habe den Arm um sie gelegt, sie habe aber einfach den Kopf zur Seite gedreht, zum Fenster hin. Er habe sie auch zu küssen versucht. Dann seien sie in die Wohnung des Italieners gegangen. Der Beschuldigte habe sie gefragt und sie habe ja gesagt. Sie habe gedacht, sie könnten in ein anderes Zimmer. Sie seien in die Wohnung gegangen, damit es C.___ bessergehe. Sie hätten einfach nur schlafen wollen. Im Bett, als er sich neben sie gelegt habe, habe sie ihm gesagt, dass sie nicht wolle, sie habe ihm seine Hand weggeschoben. Als er sie habe lecken wollen, habe sie sogleich ihre Beine zusammengedrückt. Er habe dann aufgehört und ihr den Tanga ausgezogen. Mit diesem in der Hand sei er zur Türe gegangen und habe sie zugetan. Er habe alle Abwehrversuche von ihr ignoriert. Sie habe versucht, ihre Beine wegzuziehen; weshalb sie sich nicht mit den Armen gewehrt habe, wisse sie nicht. Sie habe nicht geschrien, weil es ihr peinlich gewesen sei. Nach dem Lecken sei sie wieder eingeschlafen. Sie sei wieder aufgewacht, als er auf ihr gelegen sei. Nachher sei er in sie eingedrungen. Also, sie habe es erst nachher gemerkt. Als er auf ihr gelegen sei, sei er schon in ihr gewesen. Er habe ihre Unterarme mit seinen Händen festgehalten. Als er ihre Arme lockergelassen habe, habe sie ihn weggeschoben und sich auf die Seite gedreht. Danach habe er wieder versucht, sie umzudrehen, worauf sie ihm «eis kläpft» habe. Ein Kondom sei nicht benutzt worden."}