{"Signatur": "SO_OG_002", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2018-03-29", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_002_BKBES-2017-206_2018-03-29.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=137011&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=28&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "9174e9b30e05daf34814fef046d1a88b"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BKBES.2017.206"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Beschwerdekammer 29.03.2018 BKBES.2017.206"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Beschwerdekammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Beschwerdekammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Beschwerdekammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Teil-Einstellungsverfügung des Staatsanwaltes"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "19.03.2026 23:32:59", "Checksum": "f734c020cff8849628316ea9db05aec2", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Beschwerdekammer 29.03.2018 BKBES.2017.206\nRegeste:\nTeil-Einstellungsverfügung des Staatsanwaltes\n\nObergericht\nBeschwerdekammer\nUrteil vom 29. März 2018\nEs wirken mit:\nOberrichter Müller\nOberrichter Frey\nGerichtsschreiberin Ramseier\nIn Sachen\nA.___, vertreten durch Rechtsanwältin Andrea Stäuble Dietrich,\nBeschwerdeführerin\n1. Staatsanwaltschaft, Franziskanerhof, Barfüssergasse 28, Postfach 157, 4502 Solothurn,\nBeschwerdegegnerin\n2. B.___, vertreten durch Rechtsanwalt Ronny Scruzzi,\nBeschuldigter\nbetreffend Teil-Einstellungsverfügung des Staatsanwaltes\nzieht die Beschwerdekammer des Obergerichts in Erwägung:\nI.\n1. Am 23. August 2015, um 13:00 Uhr, meldeten A.___ und C.___ bei der Bahnhofwache in [...] (Kapo [...]), sie seien am Morgen um ca. 6:00 Uhr in einer Wohnung in [...] vergewaltigt worden. Die Staatsanwaltschaft eröffnete am 24. August 2015 eine Strafuntersuchung gegen B.___ wegen mehrfacher Vergewaltigung. Am 17. November 2017 anerkannte sie den Gerichtsstand Kanton Solothurn bezüglich des Beschuldigten wegen mehrfachen Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung, mehrfachen Hausfriedensbruchs, mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte etc. Mit Verfügung vom 23. November 2017 stellte sie die Strafuntersuchung gegen B.___ wegen mehrfacher Vergewaltigung ein (gemäss Ziff. 7 der Verfügung wird das Verfahren bezüglich der übrigen Delikte nach Rechtskraft dieser Verfügung weitergeführt).\n2. Gegen die Ziff. 1, 2, 3 und 6 dieser Verfügung liess A.___ am 18. Dezember 2017 Beschwerde erheben mit den Anträgen auf deren Aufhebung sowie auf Rückweisung der Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft zur Fortsetzung des Strafverfahrens wegen Vergewaltigung, evtl. Schändung. Gleichzeitig beantragte sie die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und Rechtsvertretung.\n3. Die Staatsanwaltschaft beantragte am 12. Januar 2018 die Abweisung der Beschwerde.\n4. Mit Verfügung vom 19. Januar 2018 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung von Rechtsanwältin Andrea Stäuble Dietrich als unentgeltlicher Rechtsbeiständin gewährt.\n5. Der Beschuldigte liess am 7. Februar 2018 die Abweisung der Beschwerde beantragen.\n6. Für die Standpunkte der Parteien wird grundsätzlich auf die Akten verwiesen. Soweit erforderlich, wird nachfolgend darauf eingegangen.\n"}