Der vorliegende Fall liegt gleich wie derjenige, der dem Bundesgerichtsurteil zugrunde lag. Der Beschwerdeführer hat somit für die Aufwendungen des Beschuldigten C.___ im Beschwerdeverfahren aufzukommen (die Beschuldigten B.___ und D.___ haben sich nicht vernehmen lassen). Rechtsanwalt Daniel Bitterli macht für das Jahr 2017 einen Aufwand von 0,34 Stunden und für das Jahr 2018 von 4,5 Stunden geltend. Dies erscheint angemessen, allerdings zum praxisgemässen Stundenansatz von CHF 250.00, statt der geltend gemachten CHF 270.00 (der Fall wies keine besonderen Schwierigkeiten auf). Dies ergibt inklusive der Mehrwertsteuer von 8 % resp. 7,7 % CHF 1'303.40.