Auch wenn sich die Aussagen von C.___ bezüglich einer allfälligen Schenkung nicht überprüfen liessen, gibt es doch keine Hinweise darauf, dass er und D.___ eine Verpflichtung gehabt hätten, diese Vermögenswerte zu erhalten, um sie mit den beiden anderen Brüdern teilen zu können. Ebenso wenig gibt es ausreichende Hinweise darauf, dass der Erblasser damals nicht mehr in der Lage gewesen wäre, zu entscheiden, ob er seinen Söhnen eine Schenkung machen wollte oder nicht. So hat G.___ bestätigt, E.___ habe ihm im Jahr 2004 gesagt, die Vermögenswerte stellten im Fall seines Todes eine Schenkung an seine beiden Söhne C.___ und D.___ dar.