Er sei damals dabei gewesen, als sie bei der Bank über diese Schenkung gesprochen hätten. In der Stellungnahme vom 11. August 2017 bestätigte G.___, E.___ habe ihm noch mündlich mitgeteilt, dass diese Vermögenswerte (des Depots Nr. [...]) im Falle seines Todes eine Schenkung an die beiden Kinder (C.___ und D.___) sein würden. Auch wenn sich die Aussagen von C.___ bezüglich einer allfälligen Schenkung nicht überprüfen liessen, gibt es doch keine Hinweise darauf, dass er und D.___ eine Verpflichtung gehabt hätten, diese Vermögenswerte zu erhalten, um sie mit den beiden anderen Brüdern teilen zu können.