Sandro Sosio hatte zwar in der Eingabe vom 28. September 2017 beim Absender auf eine neue Adresse hingewiesen, was die Staatsanwaltschaft wohl übersehen hatte, die Verfügung vom 2. Oktober 2017 wurde aber gemäss Sendungsnachweis der Post von einer offensichtlich bevollmächtigten Person in Empfang genommen. In der Beschwerde macht Sandro Sosio geltend, H.___ sei nicht sein Bevollmächtigter, er erwähnt aber, dass er einmal pro Woche für seine Firma arbeite, weshalb davon auszugehen ist, dass dieser ihm die Verfügung innerhalb eines knappen Monats (die Fristverlängerung zur Einreichung von Beweisanträgen lief bis 31. Oktober 2017) hätte übergeben können, zumal sich H.___ offenkundig dafür