Diesbezüglich ist von einer rechtmässigen Zustellung auszugehen. Sandro Sosio hatte zwar in der Eingabe vom 28. September 2017 beim Absender auf eine neue Adresse hingewiesen, was die Staatsanwaltschaft wohl übersehen hatte, die Verfügung vom 2. Oktober 2017 wurde aber gemäss Sendungsnachweis der Post von einer offensichtlich bevollmächtigten Person in Empfang genommen.