Dies halte er für unzulässig. Es gebe eine zivilrechtliche Auskunftspflicht der Erben untereinander, weshalb es nicht zulässig sei, dass die Beschuldigten die Aussage hätten verweigern dürfen. Vor allem aber gebe es eine umfassende Auskunftspflicht der Erben und der Banken gestützt auf das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG). Bei Verletzung dieser Auskunftspflicht sehe das DBG Strafnormen vor. Das Obergericht habe die Beschuldigten zur verlangten Auskunft und zur Edition der Unterlagen zu verpflichten. Im Weiteren gehe die Staatsanwaltschaft nicht auf alle Punkte ein, bezüglich welcher in der Strafanzeige eine Aufklärung verlangt worden sei.