am 27. November 2017 Beschwerde erheben mit den Anträgen auf deren Aufhebung, auf Weiterführung des Verfahrens sowie auf Zustellung der Akten und Fristsetzung zur Stellung von Beweisanträgen. Sein Vertreter führte aus, er habe vor Erlass der Einstellungsverfügung um Aktenzustellung ersucht, jedoch nie etwas von der Staatsanwaltschaft gehört. Diese habe ihm später gesagt, die Schreiben seien seinem Bevollmächtigten, Herrn H.___, zugestellt worden. Dieser sei aber nicht sein Bevollmächtigter. Im Weiteren führte er aus, die drei Beschuldigten hätten bei ihren Einvernahmen grösstenteils ihre Aussagen verweigert. Dies halte er für unzulässig.