C.___ liess am 27. September 2017 ein Entschädigungsbegehren einreichen, A.___ liess um Akteneinsicht ersuchen, um Beweisanträge stellen zu können. Die Staatsanwaltschaft gewährte ihm am 2. Oktober 2017 eine Fristverlängerung. Auf diese Verfügung ging keine weitere Stellungnahme ein. 1.3 Mit Verfügung vom 8. November 2017 stellte die Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung gegen die drei Beschuldigten ein. Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, es habe trotz polizeilicher Ermittlungen nicht eruiert werden können, ob der Erblasser seinem Sohn B.__